Wovon Ihre Einspeisevergütung abhängt
Inbetriebnahme, Leistung und Betriebsweise: Mit diesen Angaben finden Sie die Vergütungsregel, die zu Ihrer Solaranlage gehört.

Inbetriebnahme, Leistung und Betriebsweise: Mit diesen Angaben finden Sie die Vergütungsregel, die zu Ihrer Solaranlage gehört.
In diesem Artikel
Auf einem PV-Angebot steht ein erwarteter Jahresertrag. Daneben findet sich manchmal ein einziger Betrag für die Einspeisevergütung. Für die eigene Anlage reicht diese Zahl allein nicht aus. Entscheidend sind die anwendbaren Regeln und die Daten, mit denen die Anlage ihnen zugeordnet wird.
Die Stromwege zwischen Dach, Haushalt und Netz sind dafür der Ausgangspunkt: Selbst verbrauchter Strom und eingespeister Strom müssen in einer Rechnung getrennt behandelt werden.
Zuerst die Anlage beschreiben
Legen Sie die Angaben zusammen, bevor Sie einen Fördersatz suchen.
| Angabe | Warum sie gebraucht wird | Wo Sie nachsehen können |
|---|---|---|
| Inbetriebnahmedatum | Es hilft, die zeitlich anwendbaren Regeln zu bestimmen. | Inbetriebnahmeunterlagen |
| Installierte Leistung | Fördersätze und Zuordnungen können Leistungsstufen unterscheiden. | Technische Dokumentation und Register |
| Anlagenart und Standort | Eine Dachanlage wird nicht automatisch wie jede andere Solaranlage behandelt. | Planung und Anlagendokumentation |
| Betriebsweise | Überschuss- und Volleinspeisung sind unterschiedliche Modelle. | Vereinbarung und Messkonzept |
| Vergütungsform | Eine feste Einspeisevergütung ist von anderen Förder- und Vermarktungsformen zu unterscheiden. | Unterlagen zur Abrechnung |
Tabelle seitlich verschieben, um alle Spalten zu sehen.
Bei der Überschusseinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms vor Ort genutzt; der verbleibende Teil geht ins Netz. Bei der Volleinspeisung wird die Anlage für die Einspeisung betrieben. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Modell passt, sollte vor der Wirtschaftlichkeitsrechnung geklärt sein.
Die passende Tabelle lesen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Fördersätze mit Geltungszeiträumen und Zuordnungen. Suchen Sie dort die Tabelle, die zur Anlage und zum maßgeblichen Zeitpunkt passt. Lesen Sie auch die Erläuterungen. Bei Leistungsstufen kann eine Aufteilung erforderlich sein; die größte aufgedruckte Zahl ist kein Satz für jede Anlage.
Eine Vergütungsregel ersetzt außerdem nicht die Prüfung der übrigen Pflichten. Eine vollständige Anmeldung gehört zu den Fragen, die Betreiber separat klären müssen.
Drei Beträge getrennt halten
Ein Angebot kann eingesparten Strombezug, Einnahmen aus Einspeisung und Investitionskosten nebeneinander nennen. Diese Größen haben verschiedene Grundlagen. Der Strompreis Ihres Liefervertrags ist keine EEG-Vergütung. Ein vermiedener Netzbezug ist keine Auszahlung.
Lassen Sie sich deshalb die Annahmen im PV-Angebot zeigen: Wie viel Strom soll direkt genutzt werden? Welche Menge wird eingespeist? Welcher Tarif wurde angesetzt und warum? Eine nachvollziehbare Rechnung nennt diese Punkte einzeln.
Ein kleines Steckersolargerät ist ein eigener Fall. Die vereinfachten Anschlussregeln haben Bedingungen, zu denen auch die unentgeltliche Abnahme gehört. Wer ein Balkonkraftwerk plant, sollte die Einnahmeerwartung deshalb nicht aus einem Dachanlagen-Angebot übernehmen.
Auch Zuschüsse für andere Vorhaben am Gebäude sind von der EEG-Vergütung zu trennen. Unser Text zum Ablauf einer Förderprüfung hilft, diese zweite Ebene zu ordnen.
Häufige Fragen
Gilt ein heute veröffentlichter Satz auch für meine ältere Anlage?
Das lässt sich erst mit Inbetriebnahme, Anlagenmerkmalen und den anwendbaren Regeln beantworten. Eine aktuelle Tabelle ist kein pauschaler Ersatz für die bisherige Zuordnung.
Ist die Vergütung gleich der Rendite?
Nein. Für das wirtschaftliche Ergebnis müssen unter anderem Investition, Betrieb, Erzeugung, Eigenverbrauch und Finanzierung zusammen betrachtet werden.
Was sollte ich als Nächstes aufschreiben?
Notieren Sie das Datum, die Leistung, die Betriebsweise und die verwendete Tabellenfassung. Damit wird eine konkrete Rückfrage an Netzbetreiber oder Fachbetrieb möglich.
Quellen
- EEG-Förderung und Fördersätze. Geprüft am 29. September 2026. Jeweiligen Geltungszeitraum beachten. Bundesnetzagentur
- Erneuerbare-Energien-Gesetz, insbesondere §§ 21 und 48 sowie die für die konkrete Anlage einschlägigen Übergangsbestimmungen. Amtliche konsolidierte Fassung, geprüft am 29. September 2026.
Die verlinkten Nachweise führen zur jeweils genannten Stelle. Alle übrigen Angaben lassen sich über Herausgeber, Titel oder Vorschrift suchen. Hinweise auf Fehler oder unklare Stellen nehmen wir unter kontakt@eeg-energieberatung.deentgegen. Bitte nennen Sie Wovon Ihre Einspeisevergütung abhängt, die betreffende Passage und die Grundlage Ihres Hinweises.
Abschließender Lesehinweis
Was eine Gesetzesmeldung für Ihre Planung bedeutet
Entwurf, Beschluss und geltende Regel sind verschiedene Stände. Mit einer kurzen Prüfung erkennen Sie, welche Meldung Ihr Vorhaben tatsächlich betrifft.
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